Finanzlage der gesetzlichen Kranken- und Pflegeversicherung

Lasten gerechter verteilen - ACA fordert Anhebung der Beitragsbemessungsgrenze

26.06.2025 | Köln | Angesichts einer zunehmenden finanziellen Schieflage in der Sozialversicherung fordert der ACA-Bundesvorstand eine Anhebung der Beitragsbemessungsgrenze in der gesetzlichen Krankenversicherung. Er unterstützt damit Forderungen aus Politik, Krankenkassen und Verbänden.

 

(Köln, 25.06.2025) Gestiegene Leistungsausgaben in Verbindung mit einer ungünstigen de- mografischen und konjunkturellen Entwicklung bringen derzeit vor allem die gesetzliche Krankenversicherung (GKV) und die soziale Pflegeversicherung (SPV) in eine angespannte fi- nanzielle Lage. So musste ein Teil des regulären Bundeszuschusses vorzeitig überwiesen wer- den, um die benötigte Liquidität des Gesundheitsfonds zu gewährleisten. Dabei handelt es sich um 800 Millionen von insgesamt 14,5 Milliarden Euro, die jährlich aus Steuermitteln an die GKV fließen.

 

"Wir haben im vergangenen Jahr einen dramatischen Anstieg der Beitragssätze beobachtet. Bei einigen gesetzlichen Krankenkassen hat sich der Zusatzbeitrag innerhalb eines Jahres mehr als verdoppelt", erklärt der ACA-Bundesvorsitzende Andreas Luttmer-Bensmann. Dies stelle eine enorme Zusatzbelastung für die Versicherten dar. Bei den Pflegekassen stelle sich die finanzielle Situation nicht weniger prekär dar. Und dies bei zugleich ungebremst steigen- den Eigenbeteiligungen in der stationären Pflege. Vor diesem Hintergrund beteiligt sich die Arbeitsgemeinschaft Christlicher Arbeitnehmer-Organisationen (ACA) an der Forderung, die Beitragsbemessungsgrenze anzuheben. Damit ließe sich der finanzielle Handlungs- und Ge- staltungsspielraum der gesetzlichen Kassen vorerst erhöhen, betont Luttmer-Bensmann.

 

Aktuell unterliegen Einkommen aus Erwerbsarbeit bis zu einer Höhe von 5512,50 Euro pro Monat der Beitragsplicht. Damit liegt die Beitragsbemessungsgrenze für die gesetzlichen Kranken- und Pflegekassen deutlich unter jener für die gesetzliche Rentenversicherung

 

(GRV). Diese liegt bei 8.050 Euro im Monat. "Es gibt keinen nachvollziehbaren Grund, wes- halb es unterschiedliche Beitragsgrenzen in der Sozialversicherung gibt", kritisiert Kathrin Zellner, stellvertretende Bundesvorsitzende der ACA. Mit Blick auf die solidarische Finanzie- rung der gesetzlichen Gesundheitsversorgung und der Pflege brauche es daher eine Anhe- bung der Beitragsbemessungsgrenze auf das Niveau der GRV.

 

Neuere Berechnungen des Instituts der Deutschen Wirtschaft belegen, dass eine Anhebung zwar Ausfälle bei der Einkommenssteuer von bis zu 5 Milliarden Euro mit sich brächte.

Gleichzeitig könnten die Einnahmen der gesetzlichen Kranken- und Pflegeversicherung um fast 23 Milliarden Euro gesteigert werden. Voraussetzung sei allerdings eine Erhöhung der Versicherungspflichtgrenze. "Andernfalls läuft man Gefahr, dass ein Teil der Versicherten mit höherem Arbeitseinkommen in die private Krankenversicherung wechselt und sich damit der Solidargemeinschaft entzieht", erklärt der stellvertretende ACA-Bundesvorsitzende Hans-Jür- gen Hopf

 

„Neben einer Anhebung der Beitragsbemessungsgrenze ist es dringend erforderlich, dass die Beiträge für Bürgergeldempfänger*innen gänzlich aus Bundesmitteln finanziert werden“, be- tont Zellner. Darin unterstütze man die kürzlich erhobene Forderung von Bundesgesund- heitsministerin Nina Warken, der zufolge es jährlich eine finanzielle Unterdeckung von min- destens 10 Milliarden Euro in der GKV gibt. Erste Verhandlungsergebnisse zwischen den De- legationen von CDU/CSU und SPD sahen im März noch genau dies vor. In den Koalitionsver- trag schafften es entsprechende Überlegungen allerdings nicht. Dies hatte die ACA bereits bei Vorstellung des Koalitionsvertrags im April heftig kritisiert.

 

 

 

Die ACA setzt sich für eine solidarische und sozial gerechte Gestaltung der Sozialversicherung ein. Ge- meinsam treten ihre Mitgliedsverbände – die Katholische Arbeitnehmerbewegung, das Kolpingwerk und der Bundesverband evangelischer Arbeitnehmerorganisationen – bei den Sozialwahlen an. Aktuell ist die ACA mit mehreren hundert Mandatsträger*innen in über 35 Krankenkassen, Berufsgenossenschaften und Rentenversicherungsträgern auf Bundesebene und in den Bundesländern aktiv. Damit ist sie nach den Gewerkschaften deutschlandweit der zweitgrößte Akteur im Bereich der Sozialwahlen.

 

Kontakt:

Alexander Suchomsky (ACA-Bundesgeschäftsführer)

Tel.: 0221 / 20701131, Email: alexander.suchomsky@kolping.de

Weitere Informationen unter www.aca-bund.de