Embryonale Stammzellenforschung

15.02.2012 | Kolpingwerk Europa fordert Finanzierungsstopp für die embryonale Stammzellenforschung

Presse-Information

Köln, 14. Februar 2012

Herausgeber: Kolpingwerk Europa

Monika Kowoll-Ferger, Referentin für Presse- und Öffentlichkeitsarbeit

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Kolpingwerk Europa fordert Finanzierungsstopp für die embryonale Stammzellenforschung

Konsequenz aus Urteil des Europäischen Gerichtshof – „Horizont 2020“ muss geändert werden

Köln/Straßburg. „Verbrauchende Embryonenforschung darf im Rahmen der Europäischen Union nicht gefördert werden.“

Das fordert der Vorstand des Kolpingwerkes Europa in seiner Sitzung am 14./15. Februar in Straßburg. Damit bezieht sich die

Spitze des katholischen Sozialverbandes in Europa auf ein Urteil des Europäischen Gerichtshofes (EuGH) vom vergangenen

Oktober. Darin hatte der EuGH entschieden, dass keine Verfahren patentiert werden dürfen, bei denen menschliche Embryonen

zerstört werden – und zwar unabhängig davon, in welchem Entwicklungsstadium sich die Embryonen befinden.

Dieses Urteil begrüßt der Vorstand des Kolpingwerkes Europa, auch weil in der Begründung ausdrücklich vom Schutz der

Menschenwürde im Zusammenhang mit der embryonalen Stammzellenforschung gesprochen wird. „Das Urteil war gut, jetzt

müssen die Konsequenzen folgen“, erklärt die Kolping-Europavorsitzende Barbara Breher in Straßburg. Konkret bedeute das

einen Finanzierungsstopp für die embryonale Stammzellenforschung. Statt dessen solle die Europäische Union ethisch vertretbare

Alternativen finanziell unterstützen, wie zum Beispiel die Forschung an adulten Stammzellen, wie sie unter anderem im

Knochenmark oder der Nabelschnur nach der Geburt vorhanden sind.

In Konsequenz des EuGH-Urteils fordert der Vorstand des Kolpingwerkes Europa auch die Umsetzung des Forschungsprogramms

„Horizont 2020“, das Ende November von der Europäischen Kommission vorgeschlagen wurde und innerhalb dessen

verbrauchende Embryonenforschung nicht gefördert wird. Allerdings werde im gleichen Kommissionsvorschlag die Forschung

mit menschlich-embryonalen Stammzellen ohne Begrenzung, wie z.B. eine Stichtagsregelung, noch als förderungswürdig

beschrieben, so Breher. „Das muss geändert werden“, so die Kolping-Europavorsitzende.

Das Kolpingwerk Europa hat derzeit mehr als 300.000 Mitglieder in insgesamt 20 Ländern. Davon gehören 13 zur Europäischen

Gemeinschaft