Berufsausbildung - Handwerk

Effektive Mitwirkung bei der Berufsbildungsausschuss erfüllt wichtige Funktion

17.01.2019 | Die Tätigkeit in der Selbstverwaltung der Handwerkskammer vollzieht sich nicht nur in der Vollversammlung oder im Vorstand, sondern auch in den Ausschüssen.
Foto (Handwerkskammer): Regelmäßig informiert der Vorsitzende des Berufsbildungsausschusses, Gotthard Ambros (links), auch den Verband über seine Arbeit. Rechts im Bild: Diözesan-Geschäftsführer Harald Binder.

Gesetzlich vorgeschrieben durch das Berufsbildungsgesetz müssen alle Handwerkskammern ihren eigenen Berufsbildungsausschuss bilden, der sich im Gegensatz zu den anderen Organen paritätisch von Arbeitnehmern und Arbeitgebern zusammensetzt. Dazu kommen noch mit beratender Stimme Lehrkräfte von beruflichen Schulen.

 

Der Berufsbildungsausschuss einer Handwerkskammer ist das zentrale Beratungsgremium für die berufliche Bildung und hat auf die stetige Entwicklung der Qualität der Ausbildung hinzuwirken.

 

In der Handwerkskammer Niederbayern-Oberpfalz besteht der Berufsbildungsausschuss aus zwölf stimmberechtigten Mitgliedern, wobei sechs der Arbeitgeberseite angehören und sechs von den Arbeitnehmern, die jeweils zur Hälfte von DGB und Kolping gestellt werden. Das Besondere dabei ist, dass DGB und Kolping vereinbart haben jeweils eine sogenannte sachverständige Person auch in den Berufsbildungsausschuss zu berufen. Von Kolping-Seite ist dies der Geschäftsführer der Kolping-Berufshilfe Tischenreuth, Johannes Saalfrank und von DGB-Seite IG Metall-Sekretär Werner Hasenbank aus Regensburg. Die Lehrer-Seite wird von sechs Leitern von staatlichen Berufsschulen aus Ostbayern gestellt. Als Gäste werden zu den Berufsbildungsausschüssen regelmäßig die Regierungsschuldirektoren der Regierung von Niederbayern und der Oberpfalz sowie Vertreter der Arbeitsagentur eingeladen. Der Vorsitzende des Berufsbildungsausschusses wechselt jährlich zwischen Arbeitgebern und Arbeitnehmern. In dieser Amtsperiode hat Kolpingmitglied Gotthard Ambros den Vorsitz für die Arbeitnehmer inne. Regelmäßig wird im Berufsbildungsausschuss, so Ambros, über die Ausbildungs-Situationen und den Ausbildungsmarkt berichtet, über die Arbeit der Bildungszentren der Kammern und insbesondere auch über die überbetrieblichen Unterweisungsmaßnahmen, die die Kammer durchführt. Diskutiert werden auch die Prüfungsordnungen für die einzelnen Ausbildungsberufe. Gotthard Ambros sieht in dem Berufsbildungsausschuss ein wichtiges Instrumentarium in dem sich die Arbeitnehmervertreter sehr gut zum Wohle des Handwerker-Nachwuchses einbringen können.

(Bericht: Harald Binder, KW-DV-Passau)